Integrierte Versorgung - Hand in Hand
Der Gesetzgeber räumt im Rahmen der §§ 140a ff. SGB V den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit ein, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit zugelassenen Leistungserbringern Verträge zur integrierten Versorgung zu vereinbaren.

Die aktuelle Liste der teilnehmenden Ärzte und Krankenkassen finden Sie auf unserem eingerichteten Weblink zum FPZ Konzept.

Auf dieser Seite den Menüpunkt "Informationen für Patienten" auswählen.

Als Versicherter dieser Krankenkassen können Sie freiwillig und kostenlos an diesem Versorgungsmodell teilnehmen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie noch weitere Informationen wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

FPZ - Konzept / Weblink

FPZ - Konzept / Broschüre zum Download