Integrierte Versorgung - Hand in Hand
Der Gesetzgeber räumt im Rahmen der §§ 140a ff. SGB V den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit ein, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit zugelassenen Leistungserbringern Verträge zur integrierten Versorgung zu vereinbaren.

Die Integrierte Versorgung wird zu Recht als "die Versorgungsform der Zukunft" bezeichnet. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein einfaches, aber sehr effektives Konzept:
Die drei Leistungsbereiche des Gesundheitswesens - die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patienten sollen besser vernetzt werden. Mediziner in Praxen und Krankenhäusern sollen nicht nur verstärkt miteinander, sondern auch mit nicht ärztlichen Leistungserbringern wie beispielsweise mit dem Reha Zentrum Schwäbisch Gmünd kooperieren.

Eine solche Vernetzung kommt in erster Linie den Patienten zugute. Denn ein besserer Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und die gemeinsame Arbeit an einem klar definierten Therapieziel sind die Grundvoraussetzungen für eine gute und effiziente Versorgung.

FPZ - Konzept